SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung — gesetzeskonform, dokumentationssicher, mit dem Blick eines planenden Büros.
Wenn der Bauherr Verantwortung trägt — und Hilfe braucht.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren bei vielen Bauvorhaben zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators. Für Projekte mit mehr als einem Unternehmen vor Ort, mit besonderen Gefahren oder einer bestimmten Größenordnung ist SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben.
Wir übernehmen diese Aufgabe als unabhängiger Koordinator — schriftlich beauftragt, fachlich qualifiziert nach RAB 30 und mit dokumentierter Erfahrung im Umgang mit Behörden, Berufsgenossenschaften und ausführenden Unternehmen.
Was wir als Koordinator übernehmen.
-
Vorankündigung
Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde nach §2 Abs. 2 BaustellV.
-
SiGe-Plan in der Planungsphase
Erarbeitung eines projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, abgestimmt mit der Architektur- und Fachplanung.
-
Unterlage für spätere Arbeiten
Zusammenstellung der Unterlage gemäß §3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV mit Hinweisen für Wartung, Instandhaltung und spätere Eingriffe.
-
Koordination während der Ausführung
Fortschreibung des SiGe-Plans, regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination zwischen den ausführenden Unternehmen.
-
Dokumentation
Lückenlose schriftliche Dokumentation aller Begehungen, Anweisungen und festgestellten Gefährdungen — rechtssicher archiviert.
Die typischen Schwellen — und warum auch darunter sinnvoll.
Eine Vorankündigung ist verpflichtend, wenn die Bauarbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden — oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet. Sind mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle, ist ein Koordinator zu bestellen.
Auch unterhalb dieser Schwellen empfehlen wir eine begleitende Koordination — sie reduziert Haftungsrisiken für den Bauherrn und erhöht die Qualität der Bauausführung messbar.
- Pflicht-SiGeKo bei mehreren ausführenden Unternehmen
- Vorankündigung bei größeren Bauvorhaben
- Freiwillige Beauftragung als Risikomanagement-Maßnahme
SiGeKo? Wir prüfen die Pflicht — und übernehmen sie.
Schicken Sie uns Eckdaten Ihres Vorhabens. Wir melden uns mit einer fundierten Einschätzung zurück.
Anfrage senden →