Leistung 02

SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung — gesetzeskonform, dokumentationssicher, mit dem Blick eines planenden Büros.

Hintergrund

Wenn der Bauherr Verantwortung trägt — und Hilfe braucht.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren bei vielen Bauvorhaben zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators. Für Projekte mit mehr als einem Unternehmen vor Ort, mit besonderen Gefahren oder einer bestimmten Größenordnung ist SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben.

Wir übernehmen diese Aufgabe als unabhängiger Koordinator — schriftlich beauftragt, fachlich qualifiziert nach RAB 30 und mit dokumentierter Erfahrung im Umgang mit Behörden, Berufsgenossenschaften und ausführenden Unternehmen.

Leistungspaket

Was wir als Koordinator übernehmen.

  1. Vorankündigung

    Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde nach §2 Abs. 2 BaustellV.

  2. SiGe-Plan in der Planungsphase

    Erarbeitung eines projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, abgestimmt mit der Architektur- und Fachplanung.

  3. Unterlage für spätere Arbeiten

    Zusammenstellung der Unterlage gemäß §3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV mit Hinweisen für Wartung, Instandhaltung und spätere Eingriffe.

  4. Koordination während der Ausführung

    Fortschreibung des SiGe-Plans, regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination zwischen den ausführenden Unternehmen.

  5. Dokumentation

    Lückenlose schriftliche Dokumentation aller Begehungen, Anweisungen und festgestellten Gefährdungen — rechtssicher archiviert.

Wann SiGeKo Pflicht ist

Die typischen Schwellen — und warum auch darunter sinnvoll.

Eine Vorankündigung ist verpflichtend, wenn die Bauarbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden — oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet. Sind mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle, ist ein Koordinator zu bestellen.

Auch unterhalb dieser Schwellen empfehlen wir eine begleitende Koordination — sie reduziert Haftungsrisiken für den Bauherrn und erhöht die Qualität der Bauausführung messbar.

  • Pflicht-SiGeKo bei mehreren ausführenden Unternehmen
  • Vorankündigung bei größeren Bauvorhaben
  • Freiwillige Beauftragung als Risikomanagement-Maßnahme
Beauftragung

SiGeKo? Wir prüfen die Pflicht — und übernehmen sie.

Schicken Sie uns Eckdaten Ihres Vorhabens. Wir melden uns mit einer fundierten Einschätzung zurück.

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